Nachverdichtung Reinbeks

Politiker wollen mehr Einfluss auf Baupraxis in Reinbek nehmen

, von Kerstin Völling

Der jüngste Bauausschuss könnte eine Wende in der bisherigen Reinbeker Baupraxis eingeläutet haben. Denn die Politiker wollen bei Bauvorhaben, die das Ortsbild verändern könnten, künftig immer mitbestimmen. Die Fraktionen voteten deshalb schon einmal für den Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplans und den Erlass einer Veränderungssperre für den nordöstlichen Teil eines Grundstücks an der Ecke Hamburger Straße/Lohbrügger Straße/K80. Dieser Beschluss, gekoppelt mit der Forderung der Politik, künftig mehr Einfluss auf Entscheidungen nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu haben, könnte auch wegweisend für andere Reinbeker Gebiete ohne Bebauungsplan sein.

Auf dem Areal an der Lohbrügger Straße möchte ein Antragsteller zwei Einfamilienhäuser bauen. Er hatte für dieses Vorhaben auch schon einen positiven Bescheid zu einer Bauvoranfrage von der Verwaltung erhalten. Doch aus dem Vorhaben wird wohl nichts. Denn bestätigt die kommende Stadtverordnetenversammlung (Donnerstag, 24. Oktober, 19.30 Uhr, Rathaus Reinbek, Hamburger Straße 5 – 7, Sitzungsaal, erster Stock) den Beschluss des Bauausschusses, dann muss es zwingend ein Beteiligunsgverfahren geben. Das bedeutet: Auch Anwohner müssen zu dem Bauvorhaben gehört werden und die Politik bestimmt, ob und was gebaut wird. Und für den Antragsteller sieht es bisher schlecht aus: Lediglich in der CDU gibt es nach Aussagen von Bürgervorsteher Christoph Kölsch unterschiedliche Meinungen hinsichtlich einer Bebauung. Die anderen Fraktionen stellen sich auf die Seite protestierender Bürger und wollen die Grünfläche naturbelassen erhalten, zumal sich ganz in der Nähe vier alte, denkmalgeschützte Eichen befinden.

Ein Beteiligungsverfahren samt Gestaltungsmöglichkeit der Politik war bisher nicht möglich. Denn für das Grundstück an der Lohbrügger Straße gab es keinen Bebauungsplan. Das wiederum ermöglichte der Verwaltung, eigenständig nach § 34 BauGB zu handeln. Demnach ist im Zusammenhang bebauter Ortsteile ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Dabei allerdings darf das Ortsbild nicht beeinträchtigt werden. Auch Stadtplanerin Sabine Voss musste im Ausschuss zugeben, dass für die Verwaltung ein gewisser Ermessensspielraum besteht: »Wir schauen nicht nur bis zur nächsten Ecke, das ‚Ortsbild‘ kann ganze Straßenzüge umfassen«, räumte sie ein.

Nun packten die Politiker die Gelegenheit beim Schopf: Sie machten das Grundstück Hamburger Straße/Lohbrügger Straße/K80 zum Präzedenzfall. Schon länger nämlich werfen die Parteien der Verwaltung vor, den § 34 BauGB zur Nachverdichtung Reinbeks zu missbrauchen. Dabei kam die heftigste Kritik von Forum21 und von der FDP, die auch den Antrag für den Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplanes für das betreffende Grundstück gestellt hatte. »An dieser Stelle ist der § 34 BauGB kein haltbares Mittel, um mögliche Lücken zu schließen«, erklärte Volker Dahms (FDP). Nachverdichtung solle zwar ermöglicht werden, aber nur »verträglich« und zusammen mit den Bürgern, damit kein Unfriede entstehe. »Es kommt immer wieder vor, dass wir über Bauvoranfragen nicht informiert werden und erst von Bürgern erfahren, dass es sie gibt. Das bedaure ich zutiefst«, sagte Leif Fleckenstein (Forum21). »Und dass die Verwaltung im Fall Hamburger Straße/Lohbrügger Straße/K80 der Bauvoranfrage keine Versagensgründe entgegensetzen kann, finde ich unheimlich traurig.« Auch Christian Bode (FDP) unterstrich: »Der Umgang der Verwaltung mit § 34 BauGB ist schwierig, es gibt immer wieder Bürgerproteste. Deshalb wollen wir über das Gebiet Hamburger Straße/Lohbrügger Straße/K80 hinaus schauen, in welchen weiteren Arealen man besser Bebauungspläne aufstellt.«

Forum21 stellte zusätzlich den Antrag, dass die Verwaltung bei sämtlichen öffentlichen und privaten Baumaßnahmen die Ziele und Grundsätze des Klimaschutzprogramms und des Integrierten Klimaschutzkonzeptes der Stadt Reinbek umzusetzen hat, insbesondere hinsichtlich der Erhaltung von Bäumen, Baumgruppen, Gehölzen und Grünflächen. »Es hat ja beispielsweise auch bei der privaten Bebauung Bismarckstraße/Waldstraße Ärger wegen der Fällung von Bäumen gegeben«, begründete Fleckenstein. Doch der Antrag schien den anderen Fraktionen zu ungenau formuliert. Anke Wiener (Grüne): »Wir müssen der Verwaltung konkrete Prüfaufträge an die Hand geben, die vorteilhaft für das Klima sind, beispielsweise Prüfaufträge zur Verschärfung der Baumsatzung.« Damit fand sie Zustimmung bei Christoph Kölsch (CDU) und Volker Müller (SPD). Christian Bode (FDP) meinte hingegen: »Ärger mit Baumfällungen gibt es hauptsächlich dann, wenn die Verwaltung § 34 BauGB anwendet.« Deshalb sei es besser, diesen Paragrafen durch die Erstellung von weiteren Bebauungsplänen zu neutralisieren. Da die SPD Beratungsbedarf anmeldete, wird das Thema im kommenden Bauausschuss noch einmal auf der Tagesordnung stehen. Stadtplanerin Voss sagte zu, zu prüfen, inwieweit die Politik über Bauvoranfragen zeitnah informiert werden kann.

Mehr zum Thema