An alle Grundstückseigentümer

Aktualisierung der Flächendaten für die Niederschlagswassergebühr

, von Leif Sandtner

Reinbek – Seit Mitte der 1990er Jahre werden die Abwassergebühren in der Stadt Reinbek und ihren Ortsteilen getrennt nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser berechnet. Die Schmutzwassergebühr richtet sich grundsätzlich nach der bezogenen Frischwassermenge. Die Niederschlagswassergebühr wird für Niederschlagswasser erhoben, das von Dachflächen sowie sonstigen befestigten und versiegelten Flächen in das öffentliche Kanalnetz abfließt. Maßgeblich für die Höhe der Niederschlagswassergebühr ist dabei die Größe der an die Kanalisation angeschlossenen Flächen.

Die letzte flächendeckende Erhebung der entsprechenden Flächen liegt inzwischen mehr als 20 Jahre zurück. Daher ist eine Aktualisierung der Flächendaten erforderlich.

Im März 2026 wurde dafür das Stadtgebiet von Reinbek aus der Luft erfasst. Auf Grundlage der dabei entstandenen Luftbilder und Orthofotos wurden die überbauten, versiegelten und befestigten Flächen auf den Grundstücken ausgewertet.

Die Luftbildauswertung allein kann jedoch nicht zuverlässig feststellen, ob eine bestimmte Fläche tatsächlich in das öffentliche Kanalnetz entwässert. Deshalb werden die Ergebnisse nun im Rahmen eines Selbstauskunftsverfahrens durch die Grundstückseigentümer-innen und Grundstückseigentümer überprüft.

Mitte bis Ende September 2026 erhalten die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer in Alt-Reinbek und im Ortsteil Krabbenkamp für ihr jeweiliges Grundstück einen Lageplan mit den Ergebnissen der Luftbildauswertung sowie einen Erhebungsbogen.

Grundsätzlich wird zunächst davon ausgegangen, dass die ermittelten überbauten, versiegelten und befestigten Flächen an das Abwassersystem der Stadt Reinbek angeschlossen sind. Die Eigentümerinnen und Eigentümer werden gebeten zu prüfen, ob die jeweiligen Flächen tatsächlich direkt oder indirekt in das öffentliche Abwassersystem entwässern oder ob das Niederschlagswasser auf andere Weise abgeleitet oder auf dem Grundstück versickert wird. Sollten die dargestellten Flächen oder Angaben nicht zutreffen, können diese im Erhebungsbogen entsprechend korrigiert werden.

Für Fragen und Unterstützung bei der Bearbeitung stehen verschiedene Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung. Ab dem 14. September wird eine kostenfreie telefonische Hotline unter  0800 6737960 eingerichtet. Darüber hinaus können Fragen per eMail an nsw@reinbek.de gerichtet werden.

Vom 21. September bis zum 2. Oktober besteht außerdem die Möglichkeit einer persönlichen Beratung im Gebäude Hamburger Straße 9. Die Beratungszeiten sind Mo.-Mi. von 8.30 bis 12.30 und von 13.30 bis 17 Uhr, Do. von 8.30 bis 12.30 und von 13.30 bis 18 sowie Fr. von 8.30 bis 12:30 Uhr.

Die Stadt Reinbek bittet die betroffenen Grundstückseigentümer, die Unterlagen nach Erhalt sorgfältig zu prüfen und die Angaben innerhalb der vorgesehenen Bearbeitungsfrist zurückzumelden.

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